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Ein Elternteil ist dauerhaft ins Pflegeheim eingezogen. Die ersten Abrechnungen sind eingetroffen – und sie sind höher, als die Familie gedacht hatte. Das Haus steht leer. Die Frage, ob es verkauft werden muss, steht im Raum, und niemand hat sie bisher wirklich durchgerechnet.
Genau das macht dieser Artikel: Er rechnet mit Ihnen. Mit den tatsächlichen Kosten in Hamburg, mit dem Schonvermögen, das das Sozialamt respektieren muss, und mit dem Zeitpunkt, ab dem ein leerstehendes Haus in der Regel verwertet werden muss.
In Hamburg setzt sich der monatliche Eigenanteil aus drei Positionen zusammen:
Gesamt: rund 3.100 € pro Monat.
Das bedeutet: Über zwei Jahre Heimaufenthalt kommen rund 74.400 € zusammen. Über drei Jahre sind es über 111.000 €. Hamburg gehört damit zu den teuersten Bundesländern für stationäre Pflege in Deutschland – der Unterschied zum günstigsten Bundesland beträgt bei gleicher Pflegedauer leicht einen fünfstelligen Betrag.
Quelle: vdek-Pflegelotse, Stand Q4 2024. Die Pflegesätze werden quartalsweise neu verhandelt – aktuelle Werte finden Sie direkt unter pflegelotse.de.
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Leistungsbetrag für vollstationäre Pflege. Was über diesen Betrag hinausgeht, zahlen Bewohner selbst – und dieser verbleibende Anteil ist in allen Zimmern desselben Hauses identisch. Das ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Er erklärt, warum zwei Personen mit unterschiedlichen Pflegegraden im selben Heim denselben Betrag zahlen: Die Pflegekasse gleicht die unterschiedlichen Pflegekosten aus, nicht die Bewohner.
Zusätzlich gibt es seit 2022 gestaffelte Leistungszuschläge der Pflegekasse für längere Heimaufenthalte: Nach 12 Monaten trägt die Kasse 15 % des EEE, nach 24 Monaten 30 %, nach 36 Monaten 50 %, nach 48 Monaten 75 %. Für Familien, die mehrere Jahre vorausrechnen, sinkt der effektive Eigenanteil also mit der Zeit. Stand: September 2026.
Nehmen wir eine typische Ausgangssituation: Die Mutter zieht ins Heim, Pflegegrad 4. Sie hat 60.000 € auf dem Sparbuch. Das Haus – ein Einfamilienhaus, das sie allein bewohnte – steht seit dem Einzug leer.
Nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII darf das Sozialamt bei der Berechnung der Hilfe zur Pflege nur Vermögen berücksichtigen, das oberhalb des Schonvermögens liegt. Das Schonvermögen beträgt:
Von den 60.000 € Ersparnissen sind also 10.000 € geschützt. Die verbleibenden 50.000 € müssen für die Heimkosten eingesetzt werden.
Bei 3.100 € monatlichem Eigenanteil ergibt sich:
Nach diesen 16 Monaten stellt sich die Frage als dringende: Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen – oder das Haus verkaufen, weil das Sozialamt die Verwertung verlangen wird.
Hinweis: Diese Beispielrechnung verwendet die Eigenanteilswerte Q4 2024 (vdek-Pflegelotse Hamburg). Prüfen Sie die aktuellen Werte, da die Pflegesätze quartalsweise angepasst werden.
Das ist die entscheidende Frage, und sie hängt von einer einzigen Tatsache ab: Wohnt noch jemand darin?
Nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII kann ein "angemessenes Hausgrundstück" vom Sozialamt nicht verwertet werden, wenn es noch bewohnt wird – etwa vom Ehepartner, der zu Hause geblieben ist. Was "angemessen" bedeutet, ist im Gesetz nicht abschließend definiert; in der Verwaltungspraxis spielen Größe, Lage und Haushaltsverhältnisse eine Rolle. Ein Einfamilienhaus in Hamburg, in dem der gesunde Ehepartner weiterhin lebt, wird in der Regel nicht zur Pflegefinanzierung herangezogen.
Steht das Haus leer, weil der Pflegebedürftige die letzte Bewohnerin war, greift der Schutz aus § 90 SGB XII in der Regel nicht mehr. Das Sozialamt kann dann verlangen, dass die Immobilie vor Gewährung von Hilfe zur Pflege verwertet wird. Das bedeutet in der Praxis: Das Haus wird verkauft – entweder freiwillig und geplant, oder auf Drängen des Sozialamts, was den Handlungsspielraum erheblich einschränkt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Einschätzung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genaue Prüfung hängt vom zuständigen Sozialamt und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Stand: September 2026.
Eine der größten Sorgen von Angehörigen in dieser Situation: Muss ich als Kind für die Heimkosten meiner Eltern aufkommen? Die ehrliche Antwort: In den meisten Fällen nein.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (AEG), das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, gilt bundesweit: Das Sozialamt kann Kinder erst dann zum Elternunterhalt heranziehen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das gilt unabhängig vom Bundesland und unabhängig davon, wie hoch die Heimkosten sind.
Wichtig: Die 100.000 €-Grenze bezieht sich auf das individuelle Bruttoeinkommen jedes Kindes – nicht auf das gemeinsame Haushaltseinkommen. Ein Haushalt mit zwei Verdienern, von denen keiner die Grenze allein überschreitet, ist in keinem Fall zum Elternunterhalt verpflichtet.
Was viele Familien nicht wissen: Das Sozialamt ist zwar verpflichtet, Unterhaltsansprüche zu prüfen, bevor es Hilfe zur Pflege gewährt. Aber unterhalb der 100.000 €-Grenze erhalten Kinder in der Praxis keine Auskunftspflicht und werden nicht herangezogen.
Hinweis: Diese Darstellung ist eine Orientierung nach § 94 Abs. 1a SGB XII. Stand: September 2026. Bei komplexen Einkommenssituationen – etwa Selbstständigkeit oder Kapitaleinkünften – ist Rechtsberatung empfehlenswert.
Der Gedanke ist verständlich: Wenn das Haus ohnehin an die Kinder gehen soll – warum es nicht jetzt übertragen, bevor das Sozialamt zugreift? Diese Überlegung ist in ihrer Logik nachvollziehbar, in ihrer Wirkung aber trügerisch.
Nach § 528 BGB kann das Sozialamt Schenkungen bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern, wenn der Schenker infolge der Schenkung hilfebedürftig wird. Das gilt auch für Schenkungen, die bereits notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen sind. Eine Schenkung aus dem Jahr 2021 – also vor fünf Jahren – kann heute noch vollständig zurückgefordert werden.
Dasselbe gilt für Verkäufe weit unter dem Marktwert. Ein Haus, das für einen symbolisch niedrigen Preis an ein Kind übertragen wird, wird vom Sozialamt als verschleierte Schenkung bewertet – mit denselben Rechtsfolgen.
Es gibt keinen legalen Weg, eine Immobilie kurz vor oder nach dem Heimeinzug aus dem verwertbaren Vermögen zu entfernen, um die Pflegekosten auf das Sozialamt abzuwälzen. Wer das versucht, riskiert neben der Rückforderung des vollen Verkehrswertes auch strafrechtliche Konsequenzen.
Was hingegen möglich ist: eine frühzeitige Nachfolgeplanung, die weit vor einem absehbaren Pflegefall einsetzt. Aber das ist eine Aufgabe für Notar und Steuerberater, nicht für einen Entschluss unter Zeitdruck.
Rechtlicher Hinweis: Diese Darstellung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.
Wenn ein Haus leersteht, kein naher Angehöriger mehr darin wohnt, und die flüssigen Mittel in absehbarer Zeit aufgebraucht sein werden – dann ist der Verkauf in den meisten Fällen keine Frage des Ob, sondern des Wann. Wer früh handelt, hat mehr Spielraum.
In Hamburg liegt die übliche Vermarktungszeit für eine durchschnittliche Immobilie bei drei bis sechs Monaten. Hinzu kommen vier bis acht Wochen für Notartermin und Grundbuchumschreibung bis zum tatsächlichen Zahlungseingang. Wer den Erlös zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, sollte mindestens sechs Monate zuvor mit der Vorbereitung beginnen.
In der Praxis gibt es Punkte, an denen Familien regelmäßig Zeit oder Geld verlieren:
Wenn Sie in dieser Situation sind – das Haus steht leer, die Heimkosten laufen, und Sie wissen noch nicht genau, welche Entscheidung die richtige ist – dann hilft zunächst eine konkrete Einschätzung: Was ist die Immobilie heute wert? Wie lange reicht das Vermögen? Welchen Zeitpuffer gibt es noch für einen geplanten Verkauf?
Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite für eine erste, unverbindliche Einschätzung. immozeit arbeitet in Hamburg mit lokalen Partnern zusammen, die Pflegesituationen kennen – ohne Zeitdruck, ohne Verkaufsdruck, mit dem Fokus auf Ihre konkrete Lage.
Über den Autor
Redaktion · Immozeit
Das Redaktionsteam von Immozeit. Wir schreiben über den Immobilienmarkt in der Region Stuttgart, Ludwigsburg und Kornwestheim — aus der täglichen Praxis unseres inhabergeführten Maklerbüros.
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